Second Opinion: Wer bezahlt?
Wenn die Patientin bereit ist, privat für das Honorar einer medizinischen Zweitmeinung aufzukommen, ist die Sache einfach. Kann – oder will – sie sich das nicht leisten, hängt es ganz von ihrer Krankenkasse ab, wie sie am besten weiter vorgeht.
von Dr. Karin Gruber, Wissenschafts- und Medizinjournalistin
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| Primarius Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe |
Es ist immer noch Zeit für eine Zweitmeinung
Gerade bei so schwerwiegenden Diagnosen und komplexen Therapien wie bei Brustkrebs ist das Einholen einer medizinischen Zweitmeinung oft wichtig. „Dafür ist immer Zeit, bei jeder Krebserkrankung“, betont Primarius Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda, Vorstand der Abteilung für Gynäkologie am Krankenhaus Hietzing und Präsident der Österreichischen Krebshilfe. Zeit ist nicht nur da, sondern auch notwendig, so Prim. Sevelda, „denn wichtige Entscheidungen und Operationen brauchen eine gewisse Vorbereitung“. Der Wunsch nach einer zweiten Meinung ist kein Zeichen von Misstrauen gegenüber dem Arzt oder der Ärztin. Nicht von ungefähr gilt in spezialisierten Zentren das Prinzip der Doppelbefundung. Prof. Sevelda: „Die Doppelbefundung bezieht sich in erster Linie auf die Beurteilung der Mammographie und des Ultraschalls, bei uns in Hietzing aber auch auf die klinische Untersuchung. Denn diese, die bei uns zum ersten Mal in der Ambulanz durchgeführt wird, wird am Tag vor der Operation durch den Abteilungsvorstand nochmals überprüft. Auch der histologische Befund wird von zwei Personen erstellt.“
Second Opinion in der Praxis
Wie sieht nun aber die Situation aus, wenn frau einen/n andere/n BrustkrebsspezialistIn zu Rate ziehen möchte? Sevelda: „Das Einholen einer Zweitmeinung wird von den betroffenen Frauen immer öfter in Anspruch genommen.“ Dazu bestehen mehrere Möglichkeiten. Man geht auf eigene Kosten zu einer/m empfohlenen BrustkrebsspezialistIn. Die Kosten dafür sind zumeist privat zu bezahlen.
Man kann mit den Bildern und Befunden sowie einer Zuweisung durch einen Arzt/eine Ärztin aber auch an ein Brustkrebszentrum in einem Krankenhaus gehen. Dort fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Frau wird über die weitere Vorgehensweise beraten. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, bei einer/m anderen Kassenvertragsarzt/ärztin eine Meinung auf e-card einzuholen. Sevelda: „Allerdings ist das bei den Gebietskrankenkassen nur in einem anderen Quartal möglich oder nach chefärztlicher Bewilligung – z.B. wenn man mitteilt, dass man in die Entscheidung kein Vertrauen hat. Dann kann auch eine Ausnahmegenehmigung für die Kostenübernahme durch die Gebietskrankenkasse erteilt werden. In den meisten Fällen holt sich die Frau in einem Brustzentrum eine Zweitmeinung, bevor sie sich endgültig für die Behandlung entscheidet.“
Je nach Krankenkasse
Wenn die Patientin bereit ist, die Kosten selbst zu tragen, steht der medizinischen Zweitmeinung also nichts im Wege. Wenn das der Patientin aber nicht so leicht fällt, wird es etwas kompliziert. Denn nun kommt es darauf an, welche Krankenversicherung sie hat. Da gibt es nämlich beträchtliche Unterschiede, wie viele Arztbesuche pro Fach und Abrechnungszeitraum bezahlt werden. Diese Regelungen haben sich seit Einführung der e-card nicht geändert. Es wird nur unter Umständen früher auffallen, weil die e-card einen bereits erfolgten FachärztInnen-Besuch anzeigt und „gesperrt“ ist, wenn sie die Sprechstundenhilfe in das Lesegerät schiebt. Und so sieht es bei den einzelnen Versicherern aus:
- Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Sozialversicherungsanstalt der Bauern: 1 FachärztIn pro Fachgebiet und Quartal. Hier ist also am ehesten damit zu rechnen, dass man beim Chefarzt bzw. bei der Chefärztin – meist persönlich – vorstellig werden muss, wenn man in einem Abrechnungszeitraum eine/n zweiten Spezialisten/in eines Fachs konsultieren möchte. Im Allgemeinen wird dies auch bewilligt.
- Sozialversicherungsanstalt der Gewerbetreibenden: 3 FachärztInnen pro Fachgebiet und Quartal
- Sozialversicherungsanstalt Eisenbahner und Bergbau: 2 FachärztInnen pro Fachgebiet und Monat
- Sozialversicherungsanstalt der Beamten: 3 FachärztInnen pro Fachgebiet und Monat
- Krankenfürsorgeanstalten der Städte: 3 FachärztInnen pro Fachgebiet und Monat
Zweites Zentrum
Wenn frau eine „Zweitmeinung“ zu den vielschichtigen Vorgängen in einem Brustkrebszentrum sucht, steht die Kostenfrage nicht im Vordergrund - zumindest nicht für die Versicherte selbst, denn die Kosten für Ambulanzen und Krankenhäuser sind nicht so personengebunden wie im niedergelassenen Bereich. Hier sind meist mehrere Kostenträger beteiligt.
In diesem Fall geht es eher um Informationen. Eine ganz wichtige Informationsquelle sind wieder die HausärztInnen oder wer auch immer die Rolle des Vertrauensarztes/der -ärztin für die Patientin übernommen hat. Will sich frau auch diesbezüglich gerne „selbstständig“ machen, kann sie die Austrian Breast & Colorectal Cancer Study Group (ABCSG) kontaktieren und wird dort eine aktuelle Liste von Brustkrebszentren in Österreich bekommen (www.abcsg.at).
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